Wie man als in einem EU-Land ausgebildete:r Ärzt:in die Approbation in Deutschland erhält
- Doris Fiumanò
- 30. Juni
- 3 Min. Lesezeit

Wie man als in einem EU-Land ausgebildete:r Ärzt:in die Approbation in Deutschland erhält
Wenn du Arzt/Ärztin bist, in einem Land der Europäischen Union ausgebildet wurdest und in Deutschland arbeiten möchtest, ist der erste grundlegende Schritt die Approbation zu erhalten – die offizielle Genehmigung zur Berufsausübung. Um den Antrag zu stellen, musst du eine Reihe offizieller Dokumente vorbereiten und einreichen und dabei genauen Verfahren folgen.
Im Folgenden findest du einen umfassenden Leitfaden zu den erforderlichen Unterlagen und den wichtigsten Schritten.
Erforderliche Dokumente für die Approbation
Um die Approbation zu beantragen, müssen die folgenden Dokumente eingereicht werden, vorzugsweise als beglaubigte Kopien:
Antrag auf Approbation
Das offizielle Formular der zuständigen Behörde verwenden.
Chronologischer und unterschriebener Lebenslauf
Muss alle Ausbildungswege, Berufserfahrungen und Tätigkeiten bis heute enthalten.
Ausweisdokument
Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
Geburtsurkunde
Bei Namensänderung (z. B. durch Heirat) auch das entsprechende Dokument beifügen.
Deutsches Führungszeugnis (Belegart 0)
Darf nicht älter als 3 Monate sein. Kann bei den Bürgerämtern in Berlin mit dem Grund „Approbation-BQFG" beantragt werden. Vom Ausland aus kann es beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.
Strafregisterauszüge/Führungszeugnisse anderer Länder
Erforderlich aus dem Herkunftsland, dem Studienland und eventuellen weiteren Wohnsitzländern, nicht älter als 3 Monate.
Zeugnis über die berufliche Führung (Certificate of Good Standing)
Ausgestellt von der zuständigen Behörde der Länder, in denen der Beruf ausgeübt wurde.
Wenn noch keine Berufstätigkeit ausgeübt wurde, kann eine „Negativbescheinigung" beantragt werden.
Ärztliches Attest
Muss von einem in Deutschland zugelassenen Arzt ausgestellt werden und darf nicht älter als 3 Monate sein.
Nachweise der abgeschlossenen Ausbildung
Dokumente zum Ausbildungsweg gemäß Richtlinie 2005/36/EG, einschließlich etwaiger Diplome und Qualifikationsnachweise.
Wenn die Dokumente vorläufig sind oder in der Bezeichnung von der Richtlinie abweichen, ist eine Konformitätserklärung erforderlich, die die Einhaltung der Mindestanforderungen bestätigt.
Alternativ kann eine drei Jahre lange kontinuierliche und rechtmäßige Berufstätigkeit in den letzten fünf Jahren nachgewiesen werden.
Nachweise der deutschen Sprachkenntnisse
Allgemeines Deutsch: Niveau B2 (zertifiziert vom Goethe-Institut, Telc oder TestDaF, max. 3 Jahre Gültigkeit).
Fachsprache (Fachsprachprüfung): Niveau C1 (abgelegt bei der zuständigen Kammer in Deutschland, max. 3 Jahre Gültigkeit).
Hinweis: Die Sprachzertifikate müssen bei der Antragstellung nicht beigefügt werden.
Einreichung der Dokumente
Alle Dokumente müssen als amtlich beglaubigte Kopien an die im Antragsformular angegebene Behörde gesendet werden.
In Deutschland können Kopien von den Bürgerämtern oder Notaren beglaubigt werden.
Vom Ausland aus kann die Beglaubigung über die deutschen Vertretungen (Botschaft oder Konsulat) erfolgen.
Von anderen Stellen oder Übersetzer:innen beglaubigte Kopien werden in der Regel nicht akzeptiert.
Ein persönliches Erscheinen beim Landesamt für Gesundheit und Soziales ist nicht erforderlich, außer bei individuellem Termin.
Legalisation und Apostille
Ausländische Dokumente müssen legalisiert oder mit der Haager Apostille versehen werden. Weitere Informationen sind im Merkblatt zu ausländischen öffentlichen Behörden auf der Website des deutschen Auswärtigen Amts verfügbar.
Übersetzungen
Fremdsprachige Dokumente müssen von öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer:innen in Deutschland beglaubigte Übersetzungen beigefügt sein.
Übersetzungen aus Nicht-EU-Ländern werden nicht akzeptiert, sofern sie nicht von einem in Deutschland zugelassenen Übersetzer überprüft und beglaubigt wurden.
Bei EU-Dokumenten ist eine Übersetzung nur erforderlich, falls Zweifel an der Richtigkeit des Inhalts bestehen.
Ich bin Doris Fiumanò, Lehrerin für medizinisches Deutsch sowie vereidigte Übersetzerin beim Landgericht Berlin. Ihr könnt mir eine E-Mail an info@revolingomed.com schicken, um ein Angebot zu erhalten.
Weitere Informationen findet ihr hier:
Das LAGeSo (Landesamt für Gesundheit und Soziales) ist die staatliche Behörde für Gesundheit und Soziales des Landes Berlin, die unter der Aufsicht des Berliner Senats arbeitet. Diese öffentliche Einrichtung ist von zentraler Bedeutung für die Verwaltung zahlreicher Gesundheits- und Sozialdienste in der deutschen Hauptstadt.
Wichtiger Hinweis: Die erforderlichen Anforderungen und Dokumente für die Approbation können von Region zu Region in Deutschland variieren. Bevor du das Verfahren beginnst, ist es unbedingt erforderlich, die spezifischen Anforderungen bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes zu überprüfen, in dem du arbeiten möchtest.
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