Approbation für Ärzt:innen aus Nicht-EU-Ländern, EWR und der Schweiz – und was sich im Vergleich zur EU ändert
Aktualisiert: 21. Aug.

Wenn du dich über den Weg zur Approbation in Deutschland informierst, bist du früher oder später auf einen Begriff gestoßen, der oft für Verwirrung sorgt: Drittstaat. Es ist wichtig, genau zu verstehen, was das bedeutet, denn davon hängt ab, welches Anerkennungsverfahren für dich gilt – und die Anforderungen unterscheiden sich erheblich.
Was bedeutet "Drittstaat"?
"Drittstaat" bedeutet nicht einfach "Nicht-EU-Land". Die offizielle Definition ist präziser: Als Drittstaaten gelten alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union, zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder zur Schweiz gehören.
Das bedeutet:
Wenn du dein Studium in einem EU-Land (z. B. Italien) abgeschlossen hast, fällst du nicht unter die Kategorie Drittstaat.
Norwegen, Island, Liechtenstein (EWR) und die Schweiz gelten nicht als Drittstaat, obwohl sie keine EU-Mitgliedstaaten sind.
Alle anderen Länder – von den USA über das Vereinigte Königreich nach dem Brexit bis hin zu Ägypten, Indien, Syrien oder Russland – gelten als Drittstaat.
Warum diese Unterscheidung so wichtig ist
Der Weg zur Approbation unterscheidet sich grundlegend, je nachdem, in welche Kategorie du fällst:
Ausbildung aus EU/EWR/Schweiz: Die Anerkennung der Berufsqualifikation folgt in der Regel einem vereinfachten Verfahren, das auf dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung zwischen Mitgliedstaaten beruht.
Ausbildung aus einem Drittstaat: Hier ist eine echte Gleichwertigkeitsprüfung vorgesehen. Die zuständige Stelle vergleicht deine Ausbildung mit der deutschen Ausbildung und prüft, ob "wesentliche Unterschiede" bestehen. Wenn diese bestehen und nicht durch Berufserfahrung oder Weiterbildung ausgeglichen werden können, ist die Kenntnisprüfung erforderlich – eine mündlich-praktische Prüfung, die sich an der deutschen Abschlussprüfung orientiert.
In beiden Fällen bleibt jedoch eine gemeinsame, unverzichtbare Voraussetzung bestehen: der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse, einschließlich der Fachsprachprüfung (FSP) auf Niveau C1 im medizinischen Bereich.
Die zu übersetzenden Dokumente: ein oft unterschätzter Schritt
Egal ob du aus einem EU-Land oder einem Drittstaat kommst – ein wesentlicher Teil der Unterlagen, die du bei der zuständigen Stelle einreichen musst (z. B. beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin), erfordert beglaubigte Übersetzungen von:
Hochschulabschluss und Prüfungszeugnissen
Führungszeugnis/Leumundszeugnis (Certificate of good standing)
polizeilichem Führungszeugnis
ggf. Promotionsurkunde
Fehler oder Ungenauigkeiten in diesem Schritt können das Verfahren um Monate verzögern – deshalb ist es immer ratsam, sich an eine für deutsche Gerichte und Behörden ermächtigte Übersetzerin bzw. einen ermächtigten Übersetzer zu wenden.
Wie wir dir helfen können
Bei RevolingoMed begleiten wir dich in zwei sich ergänzenden Bereichen auf deinem Weg zur Approbation:
Für den bürokratischen Teil möchten wir dich außerdem an unseren vorherigen Artikel zu den erforderlichen Unterlagen für die Approbation sowie an unseren Service für beglaubigte Übersetzungen erinnern.
Du kannst deine Unterlagen gerne an folgende Adresse senden:📩 info@revolingomed.com🌐 www.revolingomed.com📞 +49 157 8506 5019
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken. Verfahren und Anforderungen können sich im Laufe der Zeit ändern. Wir empfehlen daher, die jeweils aktuellen Informationen immer bei der Ärztekammer zu überprüfen, bei der du die Prüfung ablegen möchtest.




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