FSP in Hannover: Was du wissen solltest, wenn du einen Umzug nach Niedersachsen planst

Wenn du planst, die Fachsprachprüfung (FSP) in Hannover abzulegen, gibt es einige praktische Informationen und spezifische Besonderheiten der Prüfung, die du kennen solltest, bevor du mit der Vorbereitung beginnst.
Wer organisiert die Prüfung und wie läuft das Verfahren ab?
Die Fachsprachprüfung für ausländische Ärztinnen und Ärzte in Niedersachsen wird von der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) im Auftrag des Niedersächsischen Zweckverbands zur Approbationserteilung (NiZzA) organisiert und durchgeführt. NiZzA ist die zuständige Behörde für die Verfahren zur Approbation und Berufserlaubnis für Ärztinnen und Ärzte mit im Ausland erworbener Ausbildung.
Die Ärztekammer Niedersachsen führt die Fachsprachprüfung für ausländische Ärztinnen und Ärzte durch, die im Rahmen ihres Antragsverfahrens auf Approbation oder Berufserlaubnis von NiZzA zur Prüfung angemeldet werden. Wichtig ist: Eine persönliche und separate Anmeldung zur FSP bei der Ärztekammer Niedersachsen ist nicht möglich.
Das Verfahren funktioniert folgendermaßen: Nach Einreichung des Antrags auf Approbation oder Berufserlaubnis prüft NiZzA die eingereichten Unterlagen. Sobald alle erforderlichen Dokumente vorliegen, wird die Kandidatin bzw. der Kandidat aufgefordert, die Prüfungsgebühr für die Fachsprachprüfung im Voraus zu bezahlen.
Für das Jahr 2026 beträgt die Prüfungsgebühr 595 €. Die Zahlung darf erst erfolgen, nachdem die offizielle Zahlungsaufforderung von NiZzA eingegangen ist. Nach Eingang der Zahlung meldet NiZzA die Kandidatin bzw. den Kandidaten direkt zur Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer Niedersachsen an. Anschließend teilt die Ärztekammer den Prüfungstermin mit.
Die Bestehensquote
Die FSP in Niedersachsen weist historisch eine relativ hohe Durchfallquote auf.
Nach offiziellen Daten der Niedersächsischen Landesregierung auf Grundlage der Daten von NiZzA und der Ärztekammer Niedersachsen lag die Durchfallquote in mehreren Jahren bei über 50 %: 53 % im Jahr 2018, 59 % im Jahr 2019, 55 % im Jahr 2020 und 53 % im Jahr 2022. Im Jahr 2022 lag die von der ÄKN angegebene Nichtbestehensquote bei 51,5 %.
Die Niedersächsische Landesregierung betont ebenfalls, dass diese Zahlen zeigen, wie wichtig eine ausreichende sprachliche Vorbereitung ist: Einige Kandidatinnen und Kandidaten treten mit einem B2-Zertifikat zur FSP an, verfügen jedoch noch nicht über ausreichende Sprachkenntnisse, um eine komplexe klinische Situation auf C1-Niveau sicher zu bewältigen.
Wie viel kostet die Prüfung?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Prüfungsgebühr für die Fachsprachprüfung für Ärztinnen und Ärzte in Niedersachsen 595 €.
Die Gebühr muss im Voraus an NiZzA bezahlt werden, jedoch erst nachdem die entsprechende Zahlungsaufforderung eingegangen ist. Eine eigenständige Zahlung vor Erhalt der Aufforderung sollte daher nicht vorgenommen werden.
Bei einer Nichtteilnahme an der Prüfung kann die Kandidatin bzw. der Kandidat dennoch verpflichtet sein, bereits entstandene Kosten zu übernehmen, sofern der Prüfungsplatz nicht mehr anderweitig vergeben werden konnte.
Was passiert, wenn du die Prüfung nicht bestehst?
Es gibt einige wichtige Punkte, die du wissen solltest:
Das Ergebnis der Fachsprachprüfung wird von der Ärztekammer Niedersachsen an NiZzA übermittelt. Bei bestandener Prüfung wird das Verfahren zur Approbation bzw. Berufserlaubnis anschließend von NiZzA weitergeführt.
Bei Nichtbestehen muss die Kandidatin bzw. der Kandidat entscheiden, ob sie bzw. er die Fachsprachprüfung wiederholen oder den Antrag auf Approbation/Berufserlaubnis zurückziehen möchte.
Die FSP muss vollständig wiederholt werden. Es ist nicht möglich, nur einzelne der drei Prüfungsteile zu wiederholen.
Die Anzahl der Prüfungsversuche ist nicht begrenzt.
Für jeden weiteren Prüfungsversuch fallen erneut die entsprechenden Kosten an. Im Jahr 2026 beträgt die Prüfungsgebühr 595 €.
Ein positiver Aspekt ist, dass den Kandidatinnen und Kandidaten laut den offiziellen Informationen bei Nichtbestehen die sprachlichen Bereiche genannt werden, die verbessert werden müssen. Dadurch kann die weitere Vorbereitung gezielter gestaltet werden.
Die offiziellen Daten der Landesregierung zeigen außerdem, dass fast alle Kandidatinnen und Kandidaten, die den ersten Versuch nicht bestehen, die Prüfung anschließend wiederholen.
Kontakt zur zuständigen Behörde
Für das Verfahren zur Approbation und Berufserlaubnis von Ärztinnen und Ärzten mit im Ausland erworbener Ausbildung ist in Niedersachsen der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) zuständig.
📍 Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)Abteilung 1Berliner Allee 20 A30175 Hannover
📧 abteilung1@nizza.niedersachsen.de📞 +49 511 8972-9221 / 9222
Bei spezifischen Fragen zur Fachsprachprüfung ist hingegen direkt die Ärztekammer Niedersachsen zuständig:
📧 fachsprachpruefung@aekn.de📞 0511 380-02
Der Hauptsitz der Ärztekammer Niedersachsen befindet sich hier:
📍 Ärztekammer NiedersachsenBerliner Allee 2030175 Hannover
Wichtig ist, dass NiZzA und die ÄKN unterschiedliche Zuständigkeiten haben: Bei Fragen zur Approbation oder Berufserlaubnis solltest du dich an NiZzA wenden, während die Ärztekammer Niedersachsen für spezifische Fragen zur FSP zuständig ist.
So kannst du dich mit RevolingoMed vorbereiten
Bei RevolingoMed kannst du das Vorbereitungsformat wählen, das am besten zu deinen Bedürfnissen passt:
🩺 Individueller FSP-Unterricht, angepasst an dein Sprachniveau und deine persönlichen Schwierigkeiten.
👥 FSP-Gruppenkurse, um gemeinsam mit anderen Kandidatinnen und Kandidaten zu üben.
📚 Selbstständige Vorbereitung, mit Zugang zu unserer Google-Classroom-Plattform speziell für die FSP in Hannover/Niedersachsen, inklusive Materialien zur Prüfungsstruktur und typischen klinischen Situationen.
🎯 Individuelle 1:1-Prüfungssimulationen, um alle drei Prüfungsteile gezielt zu trainieren und persönliches Feedback zu erhalten.
👉 FSP-Gruppenkurse, kompletter FSP-1:1-Kurs, 1:1-Prüfungssimulationen, 6 Monate Zugang zur E-Learning-Plattform Google Classroom.
Für den bürokratischen Teil möchten wir dich außerdem an unseren vorherigen Artikel zu den erforderlichen Unterlagen für die Approbation sowie an unseren Service für beglaubigte Übersetzungen erinnern.
📩 info@revolingomed.com🌐 www.revolingomed.com📞 +49 157 8506 5019
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken. Verfahren, Gebühren und Anforderungen können sich im Laufe der Zeit ändern. Wir empfehlen daher, die jeweils aktuellsten Informationen direkt beim Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) und bei der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) zu überprüfen, bevor du deinen Antrag stellst oder die Fachsprachprüfung ablegst.




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