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Alle notwendigen bürokratischen Schritte für die Erteilung der Approbation in Deutschland

30. Juni
4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 21. Aug.



Ein vollständiger Leitfaden für italienische Ärzte und/oder Ärzte, die ihr Medizinstudium in einem Land der Europäischen Union abgeschlossen haben und in Deutschland arbeiten möchten: Dokumente, Sprachzertifikate und praktische Tipps für den Erhalt der Approbation.

Wichtig: Die Verfahren können je nach Bundesland, in dem du arbeiten möchtest, unterschiedlich sein. Die folgenden Informationen sind insbesondere als Orientierung für Personen hilfreich, die ihren Antrag in Berlin stellen. Vor Beginn des Verfahrens empfehlen wir jedoch immer, die aktuelle Checkliste der zuständigen Behörde zu überprüfen.

ERSTE PHASE: VORBEREITUNG DER DOKUMENTE

Welche Dokumente solltest du vorbereiten?

Grundsätzlich können für einen in Italien ausgebildeten Arzt folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • Diplom bzw. Abschlussurkunde des Medizinstudiums;

  • Nachweis über die Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs;

  • Nachweis über die Eintragung in die italienische Ärztekammer;

  • Certificate of Good Standing bzw. – falls du den ärztlichen Beruf noch nicht ausgeübt hast – gegebenenfalls eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung, dass keine beruflichen Sanktionen vorliegen;

  • Nachweise über abgelegte Prüfungen und die universitäre Ausbildung;

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass;

  • Geburtsurkunde;

  • gegebenenfalls Nachweis über eine Namensänderung;

  • Unterlagen, die den Abschluss der medizinischen Ausbildung bestätigen;

  • gegebenenfalls die nach europäischem Recht erforderlichen Konformitätsbescheinigungen;

  • italienisches Führungszeugnis bzw. Strafregisterauszug sowie entsprechende Nachweise aus anderen Ländern, in denen du gelebt hast;

  • ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung;

  • Nachweise über deine Deutschkenntnisse.

Die offizielle Berliner Checkliste umfasst neben dem Antrag unter anderem auch einen tabellarischen und chronologischen Lebenslauf, einen Identitätsnachweis, die Geburtsurkunde, das deutsche Führungszeugnis, Strafregisterauszüge aus den relevanten Ländern, das Certificate of Good Standing, eine ärztliche Bescheinigung, Nachweise über die Ausbildung sowie Sprachzertifikate.

Besonders wichtig: Gültigkeitsfristen beachten

Einige Dokumente dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu alt sein.

Insbesondere in Berlin gilt:

  • Das Certificate of Good Standing darf höchstens 3 Monate alt sein.

  • Der Strafregisterauszug bzw. das Führungszeugnis darf höchstens 3 Monate alt sein.

  • Die ärztliche Bescheinigung darf höchstens 3 Monate alt sein.

  • Das Deutsch-B2-Zertifikat darf nicht älter als 3 Jahre sein.

  • Der Fachsprachentest C1 darf nicht älter als 3 Jahre sein.

ZWEITE PHASE: BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG DER UNTERLAGEN

Ein Punkt, der häufig für Verwirrung sorgt, ist die Frage, in welcher Form italienische Dokumente eingereicht werden müssen.

Dokumente, die auf Italienisch ausgestellt wurden, müssen mit den von der zuständigen Behörde geforderten Übersetzungen eingereicht werden.


RevolingoMed unterstützt dich bei den Übersetzungen

Wenn du Unsicherheiten bei der Übersetzung deiner Unterlagen vermeiden möchtest, bietet RevolingoMed beglaubigte Übersetzungen der für das Approbationsverfahren erforderlichen Dokumente an.

Für ein individuelles Angebot kannst du deine Unterlagen an folgende E-Mail-Adresse senden:

Studierende von RevolingoMed sowie Ärzte, die ihre Approbation gemeinsam mit RevolingoMed vorbereiten, können außerdem von einem speziellen Rabatt auf beglaubigte Übersetzungen profitieren.


Und was ist mit den beglaubigten Kopien?

Die von der zuständigen Behörde verlangten Kopien müssen in der Regel amtlich beglaubigt sein.

In Berlin können Kopien beispielsweise bei einem Bürgeramt oder bei einem Notar beglaubigt werden. Beglaubigungen durch andere Einrichtungen oder durch Übersetzer werden grundsätzlich nicht als Ersatz für eine amtliche Beglaubigung anerkannt.

Du solltest daher nicht einfach alle Originaldokumente verschicken. Entscheidend ist, die jeweils von der zuständigen Behörde vorgeschriebene Form der Einreichung einzuhalten.

DRITTE PHASE: DEUTSCH-B2-PRÜFUNG

Parallel zur Vorbereitung der bürokratischen Unterlagen solltest du intensiv an deinen Deutschkenntnissen arbeiten.

Für die Approbation ist Deutsch auf allgemeinem Niveau nur ein Teil des gesamten Weges: Zusätzlich zum B2-Niveau musst du als Arzt auch deine fachsprachlichen Deutschkenntnisse nachweisen.

In Berlin kann das B2-Zertifikat unter anderem über das Goethe-Institut, telc oder TestDaF erworben werden und darf nicht älter als 3 Jahre sein.

Der Fachsprachentest für Ärzte ist hingegen eine Prüfung auf C1-Niveau, die von der zuständigen Ärztekammer organisiert wird.

VIERTE PHASE: VORBEREITUNG AUF DIE FACHSPRACHPRÜFUNG

Sobald du das B2-Niveau erreicht hast, beginnt der spezifische Teil der sprachlichen Vorbereitung für Ärzte: die Fachsprachprüfung (FSP).

Hier geht es nicht mehr nur darum, „Deutsch zu können“.

Du musst in der Lage sein, mit Patienten und Kollegen professionell zu kommunizieren, eine Anamnese zu erheben, Symptome zu beschreiben, medizinische Maßnahmen zu erklären, die medizinische Fachterminologie korrekt anzuwenden und einen klinischen Fall strukturiert vorzustellen.

Aus diesem Grund reicht es nicht aus, sich ausschließlich mit allgemeinem Deutsch auf die FSP vorzubereiten.

Wie kann ich mich auf die Fachsprachprüfung vorbereiten?

Die FSP gehört zu den anspruchsvollsten sprachlichen Herausforderungen für ausländische Ärzte in Deutschland.

Allgemeine Deutschkenntnisse reichen nicht aus: Du benötigst eine sichere Beherrschung der medizinischen Fachsprache auf B2/C1-Niveau.

Mit RevolingoMed kannst du dich gezielt auf die Fachsprachprüfung vorbereiten:

Auch bei den bürokratischen Schritten unterstützen wir dich. Wir empfehlen dir außerdem unseren vorherigen Artikel zu den für die Approbation erforderlichen Dokumenten sowie unseren Service für beglaubigte Übersetzungen.

Du kannst deine Unterlagen gerne an folgende Adresse senden:

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FÜNFTE PHASE: ANTRAG AUF ERTEILUNG DER APPROBATION

Sobald deine Unterlagen vollständig vorbereitet sind, kannst du den Antrag bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes stellen, in dem du deinen ärztlichen Beruf ausüben möchtest.

Welche Behörde zuständig ist, hängt daher davon ab, wo du arbeiten möchtest. Nach der Bundesärzteordnung ist für die Erteilung der Approbation grundsätzlich die zuständige Behörde des Landes verantwortlich, in dem der ärztliche Beruf ausgeübt werden soll.


Ein Beispiel: Berlin

Wenn du in Berlin arbeiten möchtest, ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) die zuständige Behörde.

Das LAGeSo sieht vor, dass Personen, die ihre medizinische Ausbildung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union abgeschlossen haben und in Berlin ärztlich tätig werden möchten, eine Approbation beantragen müssen.

Die Unterlagen können per Post in Form der erforderlichen amtlich beglaubigten Kopien eingereicht werden. Eine persönliche Vorsprache zur Abgabe des Antrags ist nicht zwingend erforderlich.

Zum Antrag gehören unter anderem:

  • Antragsformular;

  • Lebenslauf;

  • persönliche Dokumente;

  • Strafregisterauszüge bzw. Führungszeugnisse;

  • Certificate of Good Standing;

  • ärztliche Bescheinigung;

  • Nachweise über die medizinische Ausbildung;

  • Sprachzertifikate;

  • Nachweis über das Bestehen der Fachsprachprüfung (FSP).


Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken.

Die Verfahren, Anforderungen, Formulare und einzureichenden Unterlagen können sich im Laufe der Zeit ändern und je nach Bundesland unterschiedlich sein.

Wir empfehlen daher, die jeweils aktuellsten Informationen direkt bei der zuständigen Behörde bzw. bei der Ärztekammer, bei der du die Fachsprachprüfung ablegen möchtest, zu überprüfen.

 
 
 

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