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Wie man Arzt/Ärztin in Deutschland wird: alle Schritte zur Approbation



Vollständiger Leitfaden für italienische Ärzte und/oder Ärzte mit Medizinabschluss aus einem EU-Mitgliedstaat, die in Deutschland arbeiten möchten: Dokumente, Sprachzertifikate und praktische Tipps zur Erlangung der Approbation


Wenn du ein italienischer Arzt/Ärztin bist und darüber nachdenkst, in Deutschland zu arbeiten, ist das Erste, was du erhalten musst, die Approbation, also die offizielle Anerkennung deines Studienabschlusses, die dich zur Ausübung des ärztlichen Berufs auf deutschem Staatsgebiet berechtigt.

In diesem Artikel findest du einen aktuellen Leitfaden mit allen erforderlichen Dokumenten, den notwendigen Sprachzertifikaten und Antworten auf die häufigsten Fragen.

⚠️ Die Informationen in diesem Artikel basieren auf der „Checkliste für die Erteilung der Approbation bei Ausbildung in einem EU-Mitgliedstaat" der deutschen staatlichen Behörde für Gesundheit und Soziales. Ich empfehle dir, eventuelle zusätzliche Anforderungen beim Bundesland zu überprüfen, in dem du arbeiten möchtest, da die Verfahren variieren können.


Was für die Approbation benötigt wird: die vollständige Checkliste

1. Lebenslauf (Tabellarischer Lebenslauf)Der Lebenslauf muss in deutscher Sprache verfasst, datiert und handschriftlich unterschrieben sein.

2. Ausweisdokument (Gültiger Identitätsnachweis)Du kannst den Reisepass oder den gültigen Personalausweis vorlegen. Eine beglaubigte Kopie (Beglaubigung) ist erforderlich — die Unterschrift eines Notars ist nicht notwendig.

3. GeburtsurkundeDen Unterlagen beizufügen.

4. Dokumente, die den Abschluss der Ausbildung bestätigen

Hier unterscheidet man zwei Fälle:

Wenn das Diplom nach dem für die Anerkennung gültigen Datum ausgestellt wurde:

  • Das Ausbildungsdiplom gemäß Richtlinie 2005/36/EG ist erforderlich.

  • Falls notwendig, müssen Prüfungszeugnisse oder andere Dokumente beigefügt werden, die das Recht zur Berufsausübung in Italien bestätigen.

  • Wenn das Diplom eine andere Bezeichnung als die in der Richtlinie angegebene trägt, ist eine Konformitätsbescheinigung erforderlich, die bestätigt, dass die Ausbildung die europäischen Mindestanforderungen erfüllt.

Wenn das Diplom vor dem für die Anerkennung gültigen Datum ausgestellt wurde:

  • Du musst nachweisen, dass deine Ausbildung die europäischen Mindestanforderungen erfüllt, oder dass du den Beruf mindestens 3 Jahre lang ununterbrochen und rechtmäßig in den letzten 5 Jahren ausgeübt hast.

5. Eventueller Nachweis über eine NamensänderungIst nicht erforderlich, wenn du nie den Namen geändert hast. Hingegen obligatorisch bei einer Namensänderung, zum Beispiel infolge einer Heirat.

6. Nachweise der deutschen Sprachkenntnisse

Dies ist eine der wichtigsten Anforderungen. Es werden zwei separate Zertifikate verlangt:

a) Zertifikat für allgemeines Deutsch – Niveau B2Ausgestellt vom Goethe-Institut, Telc oder TestDaF. Darf nicht älter als 3 Jahre sein.

b) Fachsprachprüfung (FSP) – Test der medizinischen Fachsprache – Niveau C1Wird in Berlin von der jeweiligen zuständigen Kammer (Ärztekammer) abgenommen. Darf nicht älter als 3 Jahre sein.

📌 Hinweis: Die Sprachzertifikate müssen nicht unbedingt schon bei der Erstantragstellung vorgelegt werden.

7. Deutsches Führungszeugnis (Belegart 0)Darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 3 Monate sein. Der Antrag erfolgt mit dem Verwendungszweck „Approbation-BQFG" bei den Bürgerämtern in Berlin. Vom Ausland aus kann es über das Bundesamt für Justiz beantragt werden.

8. Führungszeugnis aus dem HerkunftslandAusgestellt von der italienischen Polizei oder den italienischen Justizbehörden (und gegebenenfalls aus weiteren Wohnsitzländern). Darf nicht älter als 3 Monate sein.

9. Certificate of Good Standing (Zeugnis über die berufliche Führung)Ausgestellt von der zuständigen Behörde der Länder, in denen du den Beruf ausgeübt hast. Darf nicht älter als 3 Monate sein. Wenn du den Beruf noch nicht ausgeübt hast, ist eine Negativbescheinigung der zuständigen Behörde erforderlich.


Häufige Fragen zur Approbation

Wer kann die beglaubigte Übersetzung der Dokumente vornehmen?

Beglaubigte Übersetzungen müssen von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer/einer Übersetzerin bei einem deutschen Gericht durchgeführt werden. Ein italienischer vereidigter Übersetzer wird zu diesem Zweck nicht anerkannt.

Als vereidigte Übersetzerin beim Landgericht Berlin kannst du ein Angebot direkt unter info@revolingomed.com anfordern.

📌 Wenn du RevolingoMed-Schüler:in oder Arzt/Ärztin bist, der/die seine Approbation mit uns vorbereitet, hast du Anspruch auf einen Rabatt auf die beglaubigte Übersetzung.


Muss ich die Originaldokumente einreichen?

Nein. Es reicht aus, notariell beglaubigte Kopien (Beglaubigung) vorzulegen.


Wo finde ich einen Notar, der Dokumente auf Deutsch beglaubigt?

Schau auf der Website der italienischen Botschaft in Deutschland nach, dort findest du eine aktuelle Liste zertifizierter Notare.


Welche Dokumente haben ein Ablaufdatum?

Das ärztliche Attest und das Führungszeugnis haben eine Gültigkeit von drei Monaten.


Welche Dokumente erfordern eine beglaubigte Übersetzung?

  • Diplom

  • Führungszeugnis (außer bei Antragstellung in Bozen)

  • Certificate of Good Standing


Wie kann ich mich auf die Fachsprachprüfung vorbereiten?

Die FSP ist eine der komplexesten sprachlichen Hürden für ausländische Ärzte in Deutschland. Allgemeines Deutsch reicht nicht aus: erforderlich ist eine Beherrschung der medizinischen Fachsprache auf B2/C1-Niveau.

Mit RevolingoMed kannst du dich mit spezifischen Kursen für Ärzte vorbereiten:

  • Gruppenkurse oder Einzelunterricht, online, abends und flexibel

  • Gezielte Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung

  • Lernwege vom Niveau A1 bis C1 mit Schwerpunkt auf medizinischem Deutsch

Schau dir unsere Kurse an

📩 Für Informationen: info@revolingomed.com📞 Telefon: +49 157 8506 5019🌐 Website: www.revolingomed.com

 
 
 
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